Ungewöhnliches Möbelstück: Beichtstuhl

von Christof Beckmann

Donnerstag, 14.11.2019

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Montage: KiP-NRW

Allein beim Gedanken an die Beichte gibt's bei vielen ungute Gefühle: Ein Sakrament, das in diesen Zeiten mega-out ist. Ungewöhnlich ist allemal der Beichtstuhl, das wohl ungewöhnlichste Möbelstück in katholischen Kirchen...

INFO: Die Beichte (lat. confessio; Bußsakrament) ist in der römisch-katholischen Kirche und den orthodoxen Kirchen eines der sieben Sakramente. Das Eingeständnis einer schuldhaften Verfehlung kann von getauften Christen in verschiedenen Formen unter vier Augen mit einem Beichtvater in der sogenannten Ohren-, Einzel- oder Privatbeichte abgelegt werden.

Für eine gültige Beichte müssen fünf Voraussetzungen gegeben sein: Gewissenserforschung, Reue, guter Vorsatz, Bekenntnis und Wiedergutmachung. Ohne Reue ist eine Vergebung der Sünden nicht möglich. Die formelle Sündenvergebung im Namen Christi erfolgt mit den Worten „Deine Sünden sind dir vergeben“ oder „Ich spreche dich los von deinen Sünden“.

Wenigstens einmal im Jahr sollen schwere Sünden bekannt werden (Can. 989 CIC), doch vor allem in den Bußzeiten der Kirche und vor hohen Festtagen sind alle Getauften zur häufigen Beichte eingeladen. Wer sich einer schweren Schuld bewusst ist, ist darüber hinaus zum Empfang des Bußsakraments verpflichtet, das die Wiederherstellung der Taufgnade bewirkt.

Dabei wird dem Beichtenden als Buße meist ein zu verrichtendes Gebet auferlegt. Der Priester ist zur ausnahmslosen, völligen Geheimhaltung des in der Beichte Bekannten verpflichtet. In vielen Kirchen ist der Beichtstuhl inzwischen von einem Beichtzimmer abgelöst worden. Inzwischen werden besonders Klöster vermehrt als Beichtorte aufgesucht. Mehr: https://www.katholisch.de/glaube/unser-glaube/beichte

Donnerstag, 14.11.2019