Kirche: Nicht auf Sand gebaut

von Christof Beckmann

Samstag, 22.01.2022

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Dr. Christof Beckmann, Katholische Kirche im NRW-Privatfunk

Gestern morgen an dieser Stelle hatten wir einen schönen Beitrag über jemanden, der einen Dom nachgebaut hat. Nicht in echt, aber mit 22.000 Legosteinen. Nur was Kirche selbst betrifft: Ein neues Gutachten zu Missbrauch macht Schlagzeilen ...

INFO: Das am Donnerstag veröffentlichte Gutachten über den Umgang mit Fällen sexueller Gewalt im Erzbistum München erschüttert die katholische Kirche und erhebt schwere Vorwürfe gegen den emeritierten Papst Benedikt. Das vom Erzbistum München und Freising selbst im Jahr 2010 bei der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) in Auftrag gegebene Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Fälle von sexuellem Missbrauch in der Diözese über Jahrzehnte nicht angemessen behandelt wurden und wirft den ehemaligen Erzbischöfen Friedrich Wetter und Joseph Ratzinger, dem heute emeritierten Papst Benedikt XVI., konkret und persönlich Fehlverhalten in mehreren Fällen vor. Bislang bekannt war, dass von 1945 bis 2009 in der Erzdiözese 159 Priester wegen sexueller Übergriffe an Minderjährigen „auffällig geworden" seien: In einer ersten Untersuchung, die im Dezember 2010 abgeschlossen wurde, gingen die Anwälte gehen von einer erheblichen Dunkelziffer aus. Verurteilt worden seien 26 Geistliche, 17 weiteren ließen sich Sexualdelikte nachweisen. Alle diese Priester seien inzwischen tot. Die Personalakten wiesen zum Teil erhebliche Lücken auf, in großem Umfang seien Dokumente vernichtet worden. Vor allem Kleriker hätten einen „rücksichtslosen Schutz des eigenen Standes" betrieben, um die Opfer habe sich die Kirche nicht ausreichend gekümmert.

Die am 20. Januar 2022 vorgestellte aktuelle „Bilanz des Schreckens“ umfasst vier Bände mit fast 1.900 Seiten. Darin sprachen die Rechtsanwälte von einem „Totalversagen“ eines Systems, zumindest bis 2010. Geschont haben sie keinen der aus ihrer Sicht mitverantwortlichen kirchlichen Würdenträger, auch nicht Kardinal Reinhard Marx und Benedikt XVI., den emeritierten Papst. Die Gutachter ermittelten 235 mutmaßliche Täter von 1945 bis 2019, davon seien 173 Priester gewesen. Die Zahl der Geschädigten liege bei 497, davon seien 247 männliche Betroffene gewesen, 182 weiblich. Bei 68 Personen sei das Geschlecht nicht festzustellen gewesen. Dies bestätige, dass überwiegend männliche Kinder und Jugendliche betroffen gewesen seien.

Bei fast 60 Prozent von diesen seien die Taten im Alter zwischen 8 und 14 Jahren erfolgt. Bei den weiblichen Betroffenen gelte dies für ein Drittel der Personen. Die meisten Taten seien in den 1960er und 1970er Jahren begangen worden. Auffällig viele Tatvorwürfe seien von Betroffenen erst ab dem Jahr 2015 gemeldet worden. Der Anwalt betonte, bei diesen Zahlen handle es sich um das „Hellfeld“, das „Dunkelfeld“ sei weitaus größer. 67 Kleriker hätten aufgrund der „hohen Verdachtsdichte“ aus Sicht der Anwälte eine kirchenrechtliche Sanktion verdient. In 43 Fällen sei jedoch eine solche unterblieben. 40 von ihnen seien weiter in der Seelsorge eingesetzt worden, darunter auch 18 Priester nach einer strafrechtlichen Verurteilung eines weltlichen Gerichts. Geschädigte seien bis 2002 von den Kirchenverantwortlichen „so gut wie überhaupt nicht wahrgenommen worden“, falls doch, „dann nicht aufgrund des ihnen zugefügten Leids, sondern weil man sie als Bedrohung für die Institution sah“. Die Staatsanwaltschaft München I ist mit der Prüfung von 42 Fällen befasst, in denen die Anwälte ein Fehlverhalten von Verantwortungsträgern festgestellt haben. Anders als der Gercke-Report hält es die Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl zumindest für denkbar, Beihilfe und andere Straftatbestände auf das Handeln oder Unterlassen Verantwortlicher anzuwenden.

Dem früheren Erzbischof Kardinal Friedrich Wetter, der mehr als 25 Jahre im Amt war, attestierte das Münchner Missbrauchsgutachten Fehlverhalten in 21 Fällen. Seinem Nachfolger Kardinal Reinhard Marx wird konkret fehlerhaftes Verhalten in zwei Fällen vorgeworfen. Dabei handele es sich vor allem um die Frage, ob eine Meldung an die Glaubenskongregation erfolgt sei. Geschädigte seien bis 2002 von den Kirchenverantwortlichen „so gut wie überhaupt nicht wahrgenommen worden“, falls doch, „dann nicht aufgrund des ihnen zugefügten Leids, sondern weil man sie als Bedrohung für die Institution sah“.

Stellungnahme von Kardinal Reinhard Marx: Kardinal Reinhard Marx, seit 2007 Erzbischof von München und Freising, hatte als Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz (2012-2018) die wissenschaftliche Studie „Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" („MHG-Studie") in Auftrag gegeben, die 2018 vorgestellt wurde. 2011 legte er in München den Grundstein für ein internationales Kinderschutzzentrum und brachte 2020 einen Großteil seines Privatvermögens zugunsten von Missbrauchsbetroffenen in eine Stiftung „Spes et salus“ ein. Im Juni 2021 machte er öffentlich, dass er zum Zeichen der Übernahme von Verantwortung dem Papst seinen Verzicht auf den Münchner Bischofsstuhl angeboten hatte, der von Papst Franziskus aber dann nicht angenommen wurde.

Zur Vorstellung des neuen Gutachtens zu sexuellem Missbrauch im Bereich der Erzdiözese erklärte Reinhard Kardinal Marx am Donnerstag:

„Mein erster Gedanke gilt heute den Betroffenen sexuellen Missbrauchs, die durch kirchliche Vertreter, Priester und andere Mitarbeiter im Raum der Kirche Unheil und Leid erfahren haben, in einem erschreckenden Ausmaß. Ich bin erschüttert und beschämt. Für mich haben die Begegnungen mit Betroffenen sexuellen Missbrauchs eine Wende bewirkt. Sie haben meine Wahrnehmung der Kirche verändert und verändern diese auch weiterhin.“ Er fühle sich mitverantwortlich für die Institution Kirche in den letzten Jahrzehnten: „Als der amtierende Erzbischof bitte ich deshalb im Namen der Erzdiözese um Entschuldigung für das Leid, das Menschen im Raum der Kirche in den vergangenen Jahrzehnten zugefügt wurde.“ Das vorgestellte Gutachten werde beraten, die Empfehlungen umgesetzt und der Kontakt mit dem Betroffenenbeirat und der Kommission zur unabhängigen Aufarbeitung aufgenommen, so Marx: „Jetzt ist die Zeit die Impulse, die das Gutachten gibt, aufzugreifen und weitere Schritte in die Zukunft zu gehen. Die Missbrauchskrise ist und bleibt eine tiefe Erschütterung für die Kirche und zur Aufarbeitung und zum weiteren Weg gehört die Orientierung an den Opfern des Missbrauchs, die Aufarbeitung von falschen Machtstrukturen und Haltungen. Aber es geht um mehr, es geht um die Erneuerung der Kirche, es geht um das, was wir auch im Synodalen Weg in Deutschland versuchen und vorantreiben. Denn dieser Synodale Weg ist ja ausgegangen von der MHG-Studie und ihren Analysen. Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs kann nicht getrennt werden vom Weg der Veränderung, der Erneuerung und der Reform der Kirche. Daran werden wir gemeinsam weiterarbeiten. Zum Schluss betone ich noch einmal, dass die Perspektive der Betroffenen für uns im Erzbistum München und Freising jetzt im Mittelpunkt steht, auch um Schritte in die Zukunft zu gehen.“

Verantwortung von Papst em. Benedikt XVI.: Das besondere Interesse gilt der Verantwortung des früheren Papst Benedikt XVI. und fehlender Sorge für die Geschädigten in seiner Zeit als Münchner Erzbischof Joseph Ratzinger (1977-1982). Die „gutachterliche Gesamtbewertung“ warf ihm Führungsversagen im Umgang mit Missbrauchstätern vor und wertete die von ihm zu seiner Entlastung vorgelegte 82-seitige Stellungnahme als „untauglichen Versuch“. Ein Fehlverhalten erkennen die Anwälte bei Ratzinger in vier Fällen, das aber bestritten wird. Dabei geht es um die Versetzung straffällig gewordener Geistlicher, die andernorts weiter Seelsorge betreiben durften. Der besondere Schwerpunkt galt hier und in der Prüfung mit einem eigenen Band von 350 Seiten dem Fall des aus dem Bistum Essen stammenden Priesters H., der sich im Bistum Essen und ab 1980 in Oberbayern über die Jahre an mindestens vier Orten an Minderjährigen verging, jedoch immer wieder in der Seelsorge eingesetzt wurde.

Reaktion im Vatikan: Zum Missbrauchsgutachten des Erzbistums München-Freising will sich der Vatikan vorerst nicht äußern. Der Heilige Stuhl sehe sich „verpflichtet, dem Dokument, dessen Inhalt ihm derzeit nicht bekannt ist, gebührende Aufmerksamkeit zukommen zu lassen“, so Vatikan-Sprecher Matteo Bruni am Donnerstag auf Anfrage. Man werde in den folgenden Tagen „Einsicht in den Text nehmen und in der Lage sein, ihn im Einzelnen zu prüfen“. Papst Franziskus erklärte am Freitag bei einem Treffen mit den Mitgliedern der Glaubenskongregation im Vatikan: „Die Kirche setzt sich mit Gottes Hilfe entschlossen dafür ein, den Opfern von Missbrauch durch ihre Mitglieder Gerechtigkeit widerfahren zu lassen - und wendet dabei mit besonderer Sorgfalt und Strenge das Kirchenrecht an“, so der Papst. Vor nicht allzu langer Zeit habe er daher die der Glaubenskongregation vorbehaltenen Strafrechtsnormen aktualisiert: „Die Justiz allein kann nicht ausreichen, um das Phänomen einzudämmen; aber sie ist ein notwendiger Schritt zur Wiederherstellung von Gerechtigkeit, zur Wiedergutmachung des Skandals und zur Besserung des Täters“, so Franziskus. (KNA)

Mehr zum Thema auf den Seiten der Deutschen Bischofskonferenz: https://www.dbk.de/themen/sexualisierte-gewalt-und-praevention, https://www.dbk.de/themen/sexueller-missbrauch/faq-mhg-studie-1

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