Pfarrerin im Ehrenamt

von Sebastian Richter

Dienstag, 17.10.2023

Prädikantin im Talar
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Taufen, trauen, beerdigen, Gottesdienste und Abendmahl feiern: Prädikantinnen und Prädikanten dürfen alles, was "normale" Pfarrer*innen auch tun. (Symbolbild / Foto: Manfred Rütten)

Sie heißen Predigthelfer, Laienprediger oder Prädikanten, und in vielen evangelischen Landeskirchen dürfen sie alles tun, was auch "normale" Pfarrer*innen tun - also taufen, trauen,beerdigen, Gottedienste feiern und das Abendmahl austeilen.

Während in der katholischen Kirchen die Feier des Gottesdienstes und die Verwaltung der Sakramente (z.B. Taufe und Abendmahl) ausschließlich geweihten männlichen Priestern vorbehalten ist (Dogma von der Apostolischen Sukzession), können in der evangelischen Kirche auch ganz normale Gemeindemitglieder nach einer "Zurüstung" vollgültige Gottesdienste leiten, taufen, trauen und beerdigen. Theologische Grundlage hierfür ist das von Martin Luther geprägte reformatorische Verständnis vom "Priestertum aller Gläubigen". Gestützt wird dieses Verständnis durch Jesu Handeln, der selber "Laien" (Apostel) eingesetzt hat, damit sie seine Botschaft weitersagen.

Je nach Landeskirche heißen solche "ehrenamtlichen Pfarrer/innen" entweder Laienprediger, Predigthelfer, Prädikanten oder auch Ältestenprediger. Die Verfahren sind z.T. von Landeskirche zu Landeskirche unterschiedlich. In Westfalen und im Rheinland können Gemeindeglieder, "welche die Gabe der Verkündigung und einen guten Ruf in der Gemeinde haben", sich bei ihrem Presbyterium melden und ihr Interesse bekunden. Unterstützt die Gemeindeleitung die Bewerbung, werden Stellungnahmen des Ortspfarrer und des Superintendendenten (leitender Pfarrer des Kirchenkreises) eingeholt und schließlich der Antrag auf Ausbildung zum Predigthelfer bei der zuständigen Landeskirche eingereicht. Diese entscheidet dann über die Zulassung zur Ausbildung. Das Mindestalter für die Bewerber beträgt in der Regel 25 Jahre.

Ist diese Hürde genommen, werden die angehenden Predigthelfer/innen in mehreren  Wochenendseminaren geschult. Die Ausbildung erstreckt in der Regel über ein bis zwei Jahre, und umfasst neben der Homiletik (Predigtlehre) und Liturgik (Gottesdienstablauf und –gestaltung) auch die Vermittlung von theologischem Basiswissen. Sie ist kostenlos, wobei die entsendenden Gemeinden gebeten werden, die Fahrtkosten ihrer Kandidaten zu übernehmen. Am Ende der Ausbildung steht ein Probegottesdienst in der Gemeinde, der von den Ausbildern oder dem Superintendenten beurteilt wird. Anschließend kann die Empfehlung zur Ordination ausgesprochen und beim Landeskirchenamt beantragt werden. Abschluss und Höhepunkt der Ausbildung ist dann ein feierlicher Ordinationsgottesdienst, bei dem die Predigthelfer auf die evangelischen Bekenntnisse vereidigt und offiziell mit Wortverkündigung, Seelsorge und der Verwaltung der Sakramente beauftragt werden. Ihren Dienst können die Prädikanten in der rheinischen Kirche bis zum 75. Lebensjahr versehen.

Mehr Infos unter https://www.institut-afw.de/wir-ueber-uns/fachbereiche/praedikantinnen-und-praedikanten/

 

Dienstag, 17.10.2023