MAV: Mut zur Mitbestimmung

von Stefan Klinkhammer

Dienstag, 16.02.2021

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2021 wird gewählt: MAV-Wahlen, Motiv: KiP-NRW

Im Superwahljahr 2021 stehen in NRW stehen die ersten Wahlen auf der Tagesordnung: Die Mitarbeitervertretungen in der Katholischen Kirche und Caritas. Allein rund 60.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind im Erzbistum Paderborn zur Wahl aufgerufen....

INFO: Die ca. 60.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Katholischen Kirche und der Caritas im Erzbistum Paderborn sind alle vier Jahre zur Wahl ihrer Mitarbeitervertretungen in ihrer Einrichtung aufgerufen. Die Leitbilder der Katholischen Kirche fordern vom Dienstgeber und der Mitarbeiterschaft gemeinsam getragene Verantwortung und vertrauensvolle Zusammenarbeit als Wesen der „Dienstgemeinschaft“. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich in konzeptionellen und grundsätzlichen Entscheidungsprozessen nur über die MAVen einbringen. Die Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen, DiAG MAV, der Zusammenschluss aller Mitarbeitervertretungen im Erzbistum, ruft alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf, sich an den Wahlen aktiv zu beteiligen und Mut zur Mitbestimmung zu dokumentieren und gemeinsam mit anderen Verantwortung für die Fortentwicklung des kirchlichen und caritativen Dienstes zu übernehmen. -> Infos zu Wahl / Wahlhilfen

Unser Gesprächspartner: Martin Schenk, Vorsitzender, DiAG – MAV (Diözesane Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Erzbistum Paderborn), Leostr. 9, 33098 Paderborn, Tel. 05251 / 8729074, E-Mail: diag.mav@erzbistum-paderborn.de, Internet: https://www.diag-mav-pb.de

Links: DiAG Erzbistum Köln, DiAG Bistum Essen, DiAG Bistum Münster, DiAg Bistum Aachen.

Mitarbeitervertretung (MAV): Die Mitarbeitervertretungsordnung ist für alle Einrichtungen, Betriebe und Organisationen der Kirche das, was das Betriebsverfassungsgesetz für Industriebetriebe oder das Personalvertretungsgesetz für die Öffentliche Verwaltung darstellt. Anstelle von Betriebs- oder Personalräten wirken in kirchlichen Einrichtungen Mitarbeitervertretungen an der Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen mit. Eine Mitarbeitervertretung kann gebildet werden, wenn mindestens 5 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Einrichtung eines Rechtsträgers beschäftigt sind. Das Betriebsverfassungsgesetz oder die Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder gelten nicht: Diese „Autonomie” der Kirchen in Sachen Arbeitsrecht innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze ist vom Grundgesetz in Artikel 140 gedeckt. Aktuell sind in den Einrichtungen der katholischen Kirche und der Caritas rund 650.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ca. 50.000 Einrichtungen tätig. Rund 6.000 Mitarbeitervertretungen arbeiten in Einrichtungen mit bis zu insgesamt 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

BAG-MAV: Für die diözesanen Arbeitsgemeinschaften gibt es mit der „Bundesarbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz“ (BAG-MAV) ein einigendes Dach, deren Anfänge bis in das Jahr 1975 zurückreichen. Sie ist Ansprechpartner des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) sowie des Deutschen Caritasverbandes und der Deutschen Ordensoberenkonferenz. Jede Diözese ist in ihr mit zwei Delegierten vertreten, aus denen alle vier Jahre ein fünfköpfiger Bundesvorstand gewählt wird. Vorsitzende der BAG-MAV ist Renate Müller, Erzieherin aus Düsseldorf (Erzbistum Köln), Stellvertreterin ist Heidrun Back, Erzieherin aus Mannheim (Erzbistum Freiburg), weitere Mitglieder sind Ute Friedrichs, Chefarztsekretärin (Bistum Magdeburg), Wilfried Olesch, Heilerziehungspfleger (Bistum Augsburg) und Werner Reutter, Religionslehrer i. K. (Bistum Eichstätt). Die Amtszeit des Vorstandes läuft bis zum Ende des Jahres 2022. Kontakt: BAG-MAV Geschäftsstelle, Godesberger Allee 127, 53175 Bonn, Tel. 0228 / 2439-577, Fax 0228 / 2439-578, E-Mail: geschaeftsstelle@bag-mav.de, Internet: https://www.bag-mav.de.

Mehr: https://www.caritas.de/glossare/mitarbeitervertretung-mav. Grundzüge des kirchlichen Arbeitsrechts auf den Seiten der Deutschen Bischofskonferenz: https://www.dbk.de/themen/kirche-staat-und-recht/kirchliches-arbeitsrecht.

Dienstag, 16.02.2021