75. Geburtstag Bischof Felix Genn
Montag, 10.03.2025

Bischof Dr. Felix Genn, Foto: Achim Pohl © Bistum Münster, Collage KIP
Trier, Essen und Münster – das waren die zentralen Stationen von Münsters Bischof Felix Genn. Der dienstälteste Bischof in NRW wirft einen Blick auf ereignisreiche Jahre …
INFO: Er ist der dienstälteste in den NRW-(Erz-)Bistümern, auch unter den deutschen Bischöfen ist er ein Urgestein: Seit 16 Jahren leitet Dr. Felix Genn die Diözese Münster, davor sechs Jahre war er Bischof im Nachbarbistum Essen. Hinzu kommen vier Jahre als Trierer Weihbischof. Der Eifler Bauernsohn, der in Wassenach nahe der Benediktinerabtei Maria Laach aufwuchs, wurde am 6. März 75 Jahre alt. So Papst Franziskus dies kann, wird er dann wohl auch Genns Rücktritt annehmen.
Unser Gesprächspartner: Dr. Felix Genn, geboren am 6. März 1950 im rheinland-pfälzischen Burgbrohl, studierte nach Abitur am Kurfürst-Salentin-Gymnasium in Andernach 1969-1974 Theologie und Philosophie in Trier und Regensburg. Am 11. Juli 1976 wurde er im Trierer Dom zum Priester geweiht und Kaplan in Bad Kreuznach. 1978 Berufung zum Subregens, 1985 Spiritual des Bischöflichen Priesterseminars in Trier und Promotion zum Thema „Trinität und Amt bei Augustinus“. 1994 Ständiger Lehrbeauftragter für Christliche Spiritualität an der Theologischen Fakultät Trier, Leiter der Heilig-Rock-Wallfahrt 1996. 1997-1999 Regens am Studienhaus Sankt Lambert, wo sich Spätberufene ohne Abitur auf den Priesterberuf vorbereiten. Am 16. April 1999 ernannte ihn Papst Johannes Paul II. zum Weihbischof für das Bistum Trier, Bischofsvikar für das Saarland, am 6. Juli 2003 als dritter Ruhrbischof des 1958 gegründeten Bistums Essen in sein Amt eingeführt und am 19. Dezember 2008 von Papst Benedikt XVI. zum Bischof von Münster ernannt. Zum 9. März 2009 übernahm er die Leitung des Bistums. Mehr: www.bistum-muenster.de.
Wahl eines Nachfolgers: Für die Wahl eines neuen Bischofs im Bistum Münster ist neben dem Kirchenrecht das Preußenkonkordat von 1929 maßgeblich. Das Kathedralkapitel in Münster und die anderen Kapitel und Bischöfe im einstigen „Preußen“ dürfen dem Apostolischen Nuntius Kandidatennamen für die Bischofsnachfolge in der rund 2,1 Millionen Katholiken zählenden Diözese mitteilen. Der Benennung gehen Befragungen in den Bistümern voraus, an denen sich auch Verbände und Laienräte beteiligen. Auch der Nuntius kann Vorschläge unterbreiten. Die Bischofskongregation in Rom erstellt „unter Würdigung“ aller Vorschläge eine Dreierliste, die dem Papst vorgelegt wird. Dieser kann den Vorschlag akzeptieren oder auch verändern. Der Bischofskandidat soll nach den Vorschriften des Kirchenrechts einen guten Ruf haben und sich durch „festen Glauben, gute Sitten, Frömmigkeit, Seeleneifer, Lebensweisheit, Klugheit sowie durch menschliche Tugenden und die übrigen Eigenschaften“ auszeichnen. Außerdem muss er mindestes 35 Jahre alt und wenigstens seit fünf Jahren Priester sein.
Nach Übermittlung der endgültigen Dreierliste („Terna“) wählt das Domkapitel der residierenden und nichtresidierenden Domkapitulare in Münster in freier, geheimer Wahl den neuen Bischof von Münster. Im ersten und zweiten Wahlgang ist eine absolute Mehrheit erforderlich. Bevor der Papst die endgültige Ernennung vornimmt, müssen laut Konkordat die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gefragt werden, ob es gegen den gewählten Bischofskandidaten „Bedenken politischer Art“ gibt. Ist dies in Düsseldorf und Hannover nicht der Fall, bittet das Domkapitel den Papst, den Gewählten zum Bischof zu ernennen. Der Name wird dann zeitgleich in Rom und Münster veröffentlicht. Der neue Bischof übernimmt sein Amt durch „Inbesitznahme“ der Cathedra, des bischöflichen Stuhles, im Paulus-Dom, im Beisein des zuständigen Metropoliten, des Erzbischofs von Köln. Mit der Amtseinführung des neuen Bischofs endet die Zeit der Sedisvakanz.