Friede, Freude, Sommersend
Donnerstag, 17.07.2025

Collage KIP-NRW
Kirmesrummel gibt es in diesen Wochen ja an vielen Orten im Land. Heute ist z.B. in Münster Start für den Sommersend. Vor gut 1000 Jahren soll das dort alles erstmals losgegangen sein. Mit klaren Ansagen, damit es ein friedliches Vergnügen bleibt …
INFO: Die größte Kirmes im Münsterland lockt jedes Jahr hunderttausende Besucher auf den Schlossplatz - gleich dreimal im Jahr, und trägt ihre kirchliche Herkunft schon im Namen. Der Frühjahrssend dauert vom dritten Samstag nach Beginn der Fastenzeit (Aschermittwoch) bis zum vierten Sonntag nach Beginn der Fastenzeit, der Sommersend findet aus Anlass des Patronatsfestes des St.-Paulus-Domes vom Donnerstag vor dem letzten Sonntag im Monat Juni bis zum folgenden Montag statt, der Herbstsend vom Donnerstag vor dem vierten Sonntag im Monat Oktober bis zum folgenden Montag.
Der Name „Send“ geht zurück auf die „Synode“, zu deren Besuch seit dem 9. Jahrhundert alle Geistlichen des Bistums zweimal im Jahr verpflichtet waren. Zum Frühjahrs- und Herbstsend trat im 19. Jahrhundert der Sommersend und vom ursprünglichen Platz auf der Domfreiheit rund um den Dom und dem Prinzipalmarkt wanderte das Fest schließlich auf den Platz vor dem Schloss. Besondere Höhepunkte sind in diesem Jahr vom 17. - 21.07.2025 der Familientag am Donnerstag, das Feuerwerk am Freitagabend sowie der Frühschoppen am Sonntagvormittag. Öffnungszeiten: Donnerstag von 14 bis 23 Uhr, Freitag von 14 bis 24 Uhr, Samstag von 14 bis 24 Uhr, Sonntag von 11 bis 23 Uhr, Montag von 14 bis 23 Uhr, mehr Informationen, www.send.muenster.de.
Sendschwert am Rathaus: Seit 1578 zeigte ein hölzerner Schwerart mit einem 1,14 langen Schwert an der nordwestlichen Ecke des Historischen Rathaus an, dass während der Zeit des Send ein verschärftes Strafrecht galt und damit absoluter Friede in der Stadt zu herrschen hatte. Vergehen gehen Leib und Leben wurden sofort und unnachgiebig vom Sendgericht bestraft. Das sonst in der Bürgerhalle des Rathauses hängende Schwert war an diesem Platz vom Markt auf dem Domplatz aus durch das Michaelistor der Domburg noch zu sehen. Beim Herbstsend 2000 wurde das Original gestohlen und 2001 durch eine Replik ersetzt, nachdem das über 400 Jahre alte Original von Dieben in der Sendnacht auf den 24. Oktober 2000 gestohlen wurde und bislang unauffindbar ist. Die Tat ist zwar verjährt, doch dem, der das Schwert zurückbringt, winken insgesamt 3.000 Euro Belohnung vom Schaustellerverband Münsterland e. V. - und einen Bummelpass für den nächsten Send. Hinweise können gemeldet werden per E-Mail unter ordnungsamt@stadt-muenster.de oder telefonisch unter 02 51/4 92-32 01.
Gottesfriede: Die Idee des Gottesfriedens (lat. „Pax Dei“ oder „Treuga Dei“, mlat., = Waffenstillstand Gottes) entstand im 10. Jahrhundert in Frankreich und fand rasche Verbreitung in Frankreich, Spanien und Italien und gelangte gegen Ende des 11. Jh. auch nach Deutschland (Köln 1083, Bamberg und Mainz 1085). Gegen das Recht des Stärkeren und ewige Privatfehden setzte vor allem die Kirche auf temporäre Friedenszeiten für wehrlose Personen, Orte und und Objekte, deren Verletzung auch durch Kirchenstrafen geahndet wurden. Die Treuga Dei verbot die Kriegsführung an verschiedenen Wochentagen oder zu Festzeiten des Kirchenjahres. In Deutschland brachte der Kölner Erzbischof Sigewin von Are 1083 erstmals einen Gottesfrieden für seine Diözese zustande.
Geschaffen wurde der erste Reichslandfriede von Heinrich IV. verkündete 1085 den Mainzer Gottesfrieden der Kirche und nahm ihn in die Reichsgesetzgebung auf. Als befriedete Tage galten nun die Fastenzeiten und Tage um Pfingsten, alle Tage vom Donnerstag bis zum Sonntag, die Namenstage der Apostel und folgende Tage, dazu alle kirchlichen Fast- und Feiertage. Alle Reisenden wurden unter Schutz gestellt, Pilger, Kaufleute, Frauen und Kinder, Ackerbauern, Schiffer, Fischer und Mitglieder geistlicher Orden. Papst Urban nahm den Gottesfrieden 1131 in das Kirchenrecht auf, Friedrich I. Barbarossa dehnte 1152 den Großen Reichslandfrieden auf das ganze Reich aus und 1224 bekräftigte Heinrich VII. ihn mit der „Treuga Hinrici“. Der beim Reichstag 1235 erlassene Mainzer Reichslandfrieden Kaiser Friedrichs II. zählte bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches zu dessen Grundgesetzen mit Verfassungsrang. 1495 verkündete der spätere Kaiser Maximilian I. auf dem Reichstag zu Worms das definitive und unbefristete Verbot des mittelalterlichen Fehderechts. Damit hat das Gewaltmonopol des Staates eine Wurzel in der Landfriedensbewegung, die sich im 15. Jahrhundert durchsetzte. Und noch heute ist der Schutz des Landfriedens ein hohes Gut der Rechtsordnung. Landfriedensbruch wird in Deutschland nach § 125 Strafgesetzbuch (StGB) bestraft. Ein Recht der Durchsetzung eigener Rechte unter Gewaltanwendung erkennt der Staat nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen wie Notwehr an.