Umgang mit Schuld

von Stefan Klinkhammer

Freitag, 01.03.2024

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Collage: KIP

Manchmal sagt man das ja so einfach: „Komm, ich vergebe dir“. Doch es gibt natürlich auch Vorfälle, da kann man einfach nicht vergeben, da ist einfach zu viel vorgefallen. Dabei sehnen sich auch Täter nach Vergebung und es kann ihnen helfen... 

INFO: „Und vergib uns unsere Schuld, wie auch wie vergeben unsern Schuldigern“ – so wird es im Vaterunser gebetet. Wer schuldig geworden ist, wer einen Fehler gemacht hat, wer einen anderen Menschen verletzt hat und wem dann vergeben wird, der ist erleichtert. Denn Vergebung tut gut. Aber können wir jemandem so einfach vergeben, wenn uns etwas angetan wurde, wenn wir Opfer von brutaler Gewalt wurden? Unser Gesprächspartner auf dem Hohenasperg im Kreis Ludwigsburg sagt, jedes Opfer hat das Recht, nicht zu vergeben: „Das Recht hat jedes Opfer, und das ist auch legitim, absolut, gerade bei schweren Straftaten versteht sich das von alleine.“ Vom Opfer vergeben zu bekommen, kann aber sehr helfen: „Natürlich ist es leichter für einen Straftäter, wenn er weiß, ihm wurde vergeben, es ist auch sehr gut im therapeutischen Prozess, ganz klar, es macht es leichter. Umso schwerer, wenn es diese Vergebung nicht mehr geben kann.

Unser Gesprächspartner: Harald Prießnitz, katholischer Gefängnisseelsorger, ist seit September 2018 katholischer Seelsorger im Justizvollzugskrankenhaus und der Sozialtherapeutischen Anstalt Baden-Württemberg auf dem Hohenasperg tätig. Mehr: https://gefaengnisseelsorge.net/jvk-hohenasperg-in-haft-hoffnung-schoepfen, zur katholischen Gefängnisseelsorge: https://gefaengnisseelsorge.net/ueber-uns

Hohenasperg: Weit über Württemberg hinaus galt der Hohenasperg in 71679 Asperg, ab 1824 württembergisches Festungsgefängnis und 1883 Außenstelle des Zuchthauses Ludwigsburg, als das politische Gefängnis schlechthin. 1948 wurde er zur Landesstrafanstalt, dort befindet sich heute die Justizvollzugskrankenhaus, zuständig für die ärztliche Versorgung stationär behandlungsbedürftiger Gefangener in Baden-Württemberg, sowie die Sozialtherapeutische Anstalt für Langzeitverurteilte. Das Museum „Hohenasperg – ein deutsches Gefängnis“ im ehemaligen Arsenalgebäude ist von April bis Oktober donnerstags bis Sonntag von 10 bis 18 Uhr geöffnet. Der Eintritt für Erwachsene liegt bei 4 Euro (ermäßigt 2 Euro), Kinder und Schüler sind frei. Öffentliche Führungen gibt es jeweils am Sonntag um 15 Uhr. Information und Anmeldung: Haus der Geschichte Baden-Württemberg, Besucherdienst, Anmeldung unter 0 711/212 39 89, E-Mail: besucherdienst@hdgbw.de. Weitere Infos unter www.hohenasperg-museum.de.

Freitag, 01.03.2024